Schülerpraktikum

Wir bieten interessierten Schülerinnen und Schülern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr die Möglichkeit, im Rahmen eines Schülerpraktikums Einblicke in die Tätigkeit eines Narkosearztes zu bekommen.

Bei Interesse senden Sie bitte frühzeitig Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an:

praxen für ambulante anästhesie

c/o Dr. med. O. Asbach

Von-der-Vogelweide-Str. 49

D - 45279 Essen

 

kontakt@praxisgemeinschaft-anaesthesie.de

 

Tel.  +49-(0)172 936 52 02

Fax. +49-(0)234 952 94 946


Schweigepflicht

Die Mitarbeiterinnen des Arztes unterliegen, wie der Arzt selbst, der ärztlichen Schweigepflicht. Die Pflicht zur Verschwiegenheit trifft aber auch auf Praktikantinnen und Praktikanten zu. Die Schweigepflicht erstreckt sich auf alle Tatsachen, die den Praktikantinnen und Praktikanten im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt werden. Sie besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Alle Praktikanten müssen daher schriftlich auf ihre Pflicht zur Verschwiegenheit hingewiesen werden. Zu diesem Zweck muss am ersten Tag des Praktikums die von der Praktikantin bzw. dem Praktikanten unterschriebene Schweigepflichterklärung beim Narkosearzt abgegeben werden.


Unfallversicherungsschutz

Während des Schülerpraktikums sind die Schülerinnen und Schüler über die den Träger der Schülerunfallversicherung unfallversichert.