Sehr verehrte Patientin, sehr verehrter Patient,

Ihnen steht eine ambulante Operation in Vollnarkose bevor. Wir möchten Ihnen wichtige Informationen und Verhaltensregeln an die Hand geben, damit Narkose und Operation für Sie angenehm und mit größtmöglicher Sicherheit verlaufen.


Am OP-Tag

  • Mindestens 6 Stunden vor dem Eingriff nicht mehr essen (leichte Mahlzeit) und 2 Stunden vor dem Eingriff nicht mehr trinken!
  • Halten Sie den Anästhesie-Fragebogen, den Sie von der Praxis erhalten haben, ausgefüllt bereit! (Sollten Sie keinen Anästhesie-Fragebogen erhalten haben, können sie diesen hier herunterladen).
  • Für den Heimweg nach der OP muss eine kompetente Begleitperson zur Verfügung stehen!
  • Gewohnte Medikamente wie üblich mit einem Schluck Wasser einnehmen!
  • Für Diabetiker: Tabletten zur Senkung des Blutzuckers und Insulin nur nach Rücksprache mit dem Anästhesisten anwenden!
  • Bitte bringen Sie Befunde vom Haus-/Kinderarzt zum Vorgespräch mit (Laborwerte, EKG etc.)
  • Bringen Sie zur OP Ihre Krankenversicherungs-Karte mit!
  • Bei Nichteinhaltung kann gegebenenfalls keine Narkose durchgeführt werden!

Vor der Operation

findet ein Aufklärungsgespräch mit dem Narkosearzt statt. Sie können uns nach allem fragen, was Sie in Zusammenhang mit der Narkose interessiert. Das Gespräch und eine anschließende kurze körperliche Untersuchung (soweit sie notwendig ist) informieren uns über Ihren aktuellen Gesundheitszustand und darüber, ob eine ambulante Narkose bei Ihnen durchgeführt werden kann.


Informieren Sie uns bitte über

  • die letzte Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • akute Erkrankungen (z.B. fieberhafte Infekte)
  • die von Ihnen eingenommenen Medikamente

Unmittelbar vor dem Eingriff sollten Sie

  • die Blase entleeren
  • Zahnprothesen, Kontaktlinsen und Hörgeräte nach Rücksprache mit dem Anästhesisten herausnehmen
  • Uhr und Schmuck ablegen
  • Piercings in Gesichtsbereich müssen eventuell entfernt werden; sprechen Sie den Narkosearzt darauf an

Im Operationsraum

  • werden Sie an Überwachungsgeräte zur Kontrolle von Kreislauf und Atmung angeschlossen
  • wird eine Infusionskanüle gelegt
  • werden über die Kanüle Medikamente gegeben, die zu einem ruhigen und in der Regel sehr angenehmen Einschlafen führen

 

 

In Abhängigkeit von der Art der Operation wird nach dem Einschlafen ein Beatmungsschlauch (Tubus) in die Luftröhre eingeführt (Intubation) oder eine Kehlkopfmaske zur Sicherung der Atemwege in den Rachenraum gelegt. Bei Eingriffen im Mund erfolgt die Intubation üblicherweise über ein Nasenloch. Dies kann nach der Narkose in seltenen Fällen zu Nasenbluten führen.

 

Nach der Operation können Sie In der Regel nach einer einstündigen Überwachung im Aufwachraum die Praxis in Begleitung einer kompetenten erwachsenen Person verlassen.


Nach der Narkose dürfen Sie für 24 Stunden

  • nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen
  • keine Maschinen bedienen
  • keinen Alkohol trinken
  • keine wichtigen Entscheidungen treffen

Zu Hause

  • sorgen Sie für Unterstützung durch andere Personen!
  • je nach Appetit können Sie mit leichter Nahrungsaufnahme beginnen (falls vom Operateur nicht anders verordnet)
  • bei Schmerzen nehmen Sie die Ihnen mitgegebenen oder rezeptierten Medikamente in der vorgeschriebenen Dosierung

Risiken und Komplikationen

Ihre Narkose wird durch einen langjährig erfahrenen Facharzt für Anästhesie durchgeführt und überwacht. Unsere modernen Narkosen sind sehr sicher und sehr gut verträglich, postoperative Übelkeit und Erbrechen kommen so gut wie nicht mehr vor.

Ernsthafte Narkosekomplikationen sind extrem selten!

Hierzu gehören

  • der Übertritt von Mageninhalt in die Lunge („Aspiration“)
  • Verletzungen im Bereich von Rachen oder Kehlkopf (Halsschmerzen, Heiserkeit)
  • allergische Reaktionen
  • Herz-Kreislaufprobleme und Beatmungsprobleme sowie
  • eine fieberhafte Entgleisung des Muskelstoffwechsels („Maligne Hyperthermie“).

 

Bei Problemen (z.B. starken Schmerzen, lang anhaltender Übelkeit oder Fieber) wenden Sie sich bitte sofort an Ihren behandelnden Arzt oder Ihren Anästhesisten.

 

Den diensthabenden Anästhesisten erreichen Sie unter der Mobilfunknummer 0172-936 52 02.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!


Für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte

Gemäß §5 GOÄ können wir unter berechtigten Voraussetzungen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche und 2,5-fachen Satz für technische Leistungen berechnen.

In der Regel wird diese begründete Steigerung von den Kassen bzw. Beihilfestellen übernommen. Sollte der Erstattungsbetrag nicht dem Rechnungsbetrag entsprechen darf Ihrerseits keine Kürzung des Rechnungsbetrages vorgenommen werden.

Die Abrechnung des Honorars erfolgt über die Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS). Dieser Firma werden die zur ordentlichen Rechnungslegung erforderlichen Daten weitergegeben.


Narkosen bei zahnärztlichen Operationen

Aufgrund der Präambel Kapitel 5 Absätze 8, 9 und 10 können Narkosen bei zahnärztlichen Operationen nur bei begründeten Indikationen erbracht werden. Voraussetzungen für die Erbringung von Narkosen im Zusammenhang mit zahnärztlichen und / oder mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen Eingriffen sind erfüllt

  • bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sofern wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und/ oder durch den Eingriff bedingt eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist
  • bei Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie
  • bei Eingriffen entsprechend dem Abschnitt 31.2.8, GOP 31221 – 31228 EBM, wenn eine Behandlung in Lokalanästhesie nicht möglich ist*

*Die Notwendigkeit ist mit der ICD-Codierung und einer Begründung nachzuweisen, dass der Eingriff nicht in Lokalanästhesie durchführbar ist.